Ihre Experten für Notarverträge
Die Vertragsprüfung vermeidet Unklarheiten, die oft zu Nachteilen für Sie sowie zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Ihre Experten für Notarverträge
Die Vertragsprüfung vermeidet Unklarheiten, die oft zu Nachteilen für Sie sowie zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie sind immer etwas Besonderes. Es geht um viel. Daher ist besondere Vorsicht geboten. Bei Gebrauchtimmobilien kann es zu Streitigkeiten kommen: oft werden Mängel erst nach Vertragsschluss festgestellt. Daher ist es ratsam, vor Unterzeichnung des Notarvertrages die Transaktion prüfen zu lassen.
Sind sich die Parteien nach genauer Prüfung der Immobilie über den Kaufpreis einig, wird der Käufer oft einen Notar (oder Notarin) beauftragen, der den ersten Entwurf eines Notarvertrages vorlegt. Ab jetzt beginnt die zweite Phase des „genauen Hinsehens“, bei der wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite stehen:
Sie fragen sich sicher, warum Sie eine Rechtsberatung benötigen sollen, wenn es doch den Notar gibt? Während ein Notar stets neutral sein muss und auf die Interessen beider Parteien Rücksicht zu nehmen hat, sind wir als Jasper Rechtsanwälte Ihre einseitige Interessenvertretung. Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag auf nachteilige Klauseln, die auf den ersten Blick nicht sofort erkennbar sind:
Zum vereinbarten Termin treffen sich beide Parteien (oder deren Vertreter) beim Notar.
Der Notar prüft die Ausweisdokumente der Anwesenden.
Der Notar liest die (Kaufvertrags)Urkunde vor. Er erklärt dabei juristische Begriffe. Anwesende können dazu Fragen stellen und Änderungen/Ergänzungen wünschen, die der Notar bei allseitiger Zustimmung einfügt (auch handschriftlich). Allerdings bleibt der Notar stets neutral und darf keine Partei einseitig beraten.
Die Parteien und der Notar unterzeichnen die Urkunde. Der Notar schließt die Beurkundung.
Ist der Notarvertrag unterzeichnet, wird der Notar den Vertrag abwickeln. Bei Fälligkeit des Kaufpreises wird der Käufer vom Notar zur Zahlung aufgefordert. Der Notar beantragt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Mit dieser Umschreibung wird der Käufer Eigentümer.
Aber nicht alle Abwicklungen von notariellen Grundstückskaufverträgen laufen so problemlos.
Zahlt der Käufer trotz Aufforderung durch den Notar den Kaufpreis nicht, muss sich der Verkäufer überlegen, ob er vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall muss der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Wendet sich der Käufer dagegen, weil er seinerseits nunmehr Mängel am Kaufobjekt festgestellt hat, kommt es zum Streit. Aber wie soll dieser Streit beigelegt werden? Kommt eine einvernehmliche Regelung nicht zu Stande (und hier ist der Notar nicht berufen, diese einvernehmliche Lösung herbeizuführen, sondern hier müssen die Parteien gegebenenfalls mit Rechtsanwälten eine Lösung finden), kann es zu Prozessen kommen.
Prozesse sind – insbesondere, wenn es um viel geht, wie bei Grundstückskaufverträgen – teuer, langwierig und belastend für beide Parteien. Das gilt vor allem, wenn die Parteien sich gegenseitig Vorwürfe machen und Schadenersatzforderungen stellen. Selten wird ein Schiedsgericht bemüht, meist geht es zu den ordentlichen Gerichten (Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof). Solche Verfahren können lange dauern. Beide Parteien hängen „in der Luft“.
Daher ist es wichtig, mögliche Szenarien in dem Notarvertrag abzubilden und klare Regelungen für solche Streitfälle zu finden. Dafür bedarf es fachkundiger Beratung, bevor ein solches Szenario eintritt.
Ebenso ist es sinnvoll, sich sowohl als Käufer als auch als Verkäufer vorab selbst vorzubereiten.
Mit Hilfe dieser Website möchten wir erläutern, warum es von großer Bedeutung ist, einen Immobilienkaufvertrag vor Unterzeichnung von einem erfahrenen Rechtsanwalt prüfen zulassen, um spätere Streitigkeiten und lange Prozesse zu verhindern.